Dressurwettbewerbe am Sonntag, 15. Mai 2016
ab 09:00 Uhr
01) Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp Pferde: 4j. und
älter Teilnehmer: Jahrgang 2010-1998 LK 0 Je Pferd sind 2 Teilnehmer erlaubt Es wird um
Altersangabe gebeten. Beginn 09:00 Uhr
02) Dressurreiterwettbewerb (RE 1)
Pferde: 4j. und älter Teilnehmer: LK 0,6,5; alle Altersklassen 2010+älter Aufgabe RE 1 Es wird
um Angabe der Pferdegröße gebeten. Beginn ca. 11:00 Uhr
03) Führzügelklasse Pferde: 4j. und älter Teilnehmer: Jun. 2006 bis 2012 LK 0, die an
keinem anderen Wettbewerb teilnehmen Beginn ca. 13:00 Uhr
04) Dressurwettbewerb Klasse E
Pferde: 4j. und älter Teilnehmer: alle Altersklassen 2010+älter Aufgabe E 5/2 (zu zweit) Es
wird um Angabe der Pferdegröße gebeten. Beginn ca. 14:00 Uhr
05) Dressurwettbewerb Klasse A*
Pferde: 4j. und älter Teilnehmer: alle Altersklassen
2010+älter Aufgabe A 6/2 (zu zweit) Es wird um Angabe der Pferdegröße gebeten. Beginn ca. 16:00
Uhr
Besondere Bestimmungen
Jedes Pferd ist pro Veranstaltungstag nur in drei Wettbewerben startberechtigt. Reiter, die in Wettbewerb Nr. 1 starten sind in Wettbewerb Nr. 5 nicht
startberechtigt.
Die Dressurwettbewerbe finden in der Reithalle statt.
Richtverfahren und Auswertung bei allen Wettbewerben gemäß WBO, vorschriftsmäßige Reitkleidung ist
Pflicht.
Die Platzierung erfolgt nach Anzahl der Nennungen.
Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern, Pferdebesitzern und Reitern andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für
Diebstahl, Verletzungen bei Menschen und Tieren ausgeschlossen. Insbesondere sind alle Teilnehmer nicht ”Gehilfen ” im Sinne der §§ 278 und 831 BGB.
Nennungs- und Meldeschluß sind eine Stunde vor Wettbewerbsbeginn.
Das Startgeld beträgt 7,00 Euro je Wettbewerb.
Richterin: Frau Nina Sieber
Nennungen werden bei Familie Palm Sonnenweg 31, 52070 Aachen Tel.Nr.: 0241-15 27 80 oder per E-mail: turnier@reitstall-sonnenweg.de entgegengenommen.
An den Turniertagen ist die Meldestelle unter der Rufnummer 0160-90931936 erreichbar.
Mit Abgabe der Nennung werden die besonderen Bestimmungen anerkannt.
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